Zwar kannst du dir mit Webbaukästen meist bereits eine kostenfreie Homepage erstellen, diese beinhalten in der Regel jedoch einige Einschränkungen. Beispielsweise sind einige Versionen nicht werbefrei oder die damit verbundene Domain ist nicht eigenständig zu wählen. Deswegen greifen die meisten Unternehmen auf die Anschaffung einer kostenpflichtige Version oder einen Webdesigner für ihre Firmenhomepage zurück, um einen seriösen Internetauftritt zu gewähren. Somit stellt sich bei dem Erstellen einer eigenen Website früher oder später die Frage der Abschreibung der Anschaffungskosten- kann ich meine Aufwendungen hinsichtlich meiner eigene Homepage steuerlich absetzen, beziehungsweise geltend machen?
Da die Antwort darauf von diversen Faktoren abhängt, und meist in juristischer Fachsprache formuliert ist, wollen wir dir in diesem Artikel einen klaren und übersichtlichen Einblick geben.
Mach dir keine Sorgen!
Das kriegen wir hin!
Bei dem steuerlichen Abschreibung einer Website musst du zuerst zwischen Homepage, bzw. Website und Domain unterscheiden.
Homepage: Startseite einer Website
Domain: https://homepage-baukasten.de/unterseite/ Der eingefärbte Teil der URL
URL: https://homepage-baukasten.de Die Komplette Internet-Adresse